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   OLG Braunschweig, 05.03.2020 - 7 U 189/18   

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OLG Braunschweig, 05.03.2020 - 7 U 189/18 (https://dejure.org/2020,51222)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.03.2020 - 7 U 189/18 (https://dejure.org/2020,51222)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. März 2020 - 7 U 189/18 (https://dejure.org/2020,51222)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.02.2024 - VI ZR 526/20

    Deliktische Haftung des Motorherstellers, der nicht zugleich Fahrzeughersteller

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner unter BeckRS 2020, 16626 veröffentlichten Entscheidung unter anderem ausgeführt, dem Kläger stünden unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungs-Software des von ihm erworbenen Fahrzeugs gegen die Beklagte zu.
  • OLG Hamm, 30.06.2022 - 21 U 106/21

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs;

    Der Kläger trägt bereits nicht vor, welche Werbemaßnahme der Beklagten im Einzelnen für die Abgabe der verbindlichen Bestellung vom 15.7.2013 ursächlich geworden sein soll, obwohl dies erforderlich wäre (vgl. OLG Braunschweig, Urteil v. 5.3.2020, 7 U 189/18, BeckRS 2020, 16626 [Rz. 97]).
  • LG Bielefeld, 09.07.2021 - 18 O 401/20
    Denn solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit der betreffenden Abschalteinrichtung im Sinne des Artikel 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (ausdrücklich OLG Oldenburg Beschl. v. 27.1.2020 - 5 U 395/19, BeckRS 2020, 8864; vgl. auch OLG Braunschweig Urt. v. 5.3.2020 - 7 U 189/18, BeckRS 2020, 16626; LG Saarbrücken Urt. v. 4.12.2020 - 12 O 260/19, BeckRS 2020, 35323).
  • LG München I, 09.04.2021 - 40 O 13958/20

    Unbegründeter Anspruch auf Rückabwicklung eines Leasingvertrages vor dem

    Dies gilt auch für den Schädigungsvorsatz bzw. die - sittenwidrige - Täuschungs-/Betrugsabsicht bei § 823 Abs. 11 i.V.m. §§ 6, 27 EG-FVG - hierbei handelt es sich schon um kein Schutzgesetz (OLG Braunschweig, BeckRS 2020, 16626) -, § 263 StGB sowie § 826 BGB.
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